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Haftpflichtversicherung: der optimale Schutz für Ihren Alltag und Beruf

Mit unserer günstigen Haftpflichtversicherung sichern wir Sie gegen private und berufliche Alltagsrisiken ab.

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Ein kleines Missgeschick ist schnell passiert – und sorgt oft genauso schnell für großen Ärger. Kleinere Schäden können Sie eventuell noch aus eigener Tasche bezahlen, größere Missgeschicke können aber richtig teuer werden. Schlimmstenfalls kommen lebenslange Zahlungen auf Sie zu, etwa wenn der Geschädigte infolge des Unfalls arbeitsunfähig wird.

Im Fall der Fälle steht die Haftpflichtversicherung finanziell für Sie ein. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen und:

  • bezahlen den Schaden, wenn die Forderung begründet ist oder
  • wehren die Forderung für Sie ab, wenn sie unbegründet ist.

Was übernimmt die Haftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz deckt alle Schäden ab, die Sie im privaten oder beruflichen Alltag verursachen können. In der allgemeinen Haftpflichtversicherung sind Leistungen für den Ausgleich von Sach-, Personen- und Vermögensschäden enthalten:

  • Sachschaden: Beschädigung oder Zerstörung (fremder) Gegenstände/Sachen
  • Personenschaden: Schadenereignis, wie z. B. ein Unfall, das die Verletzung, gesundheitliche Schädigung oder den Tod einer Person zur Folge hat
  • echter Vermögensschaden: Als echten Vermögensschaden bezeichnet man einen finanziellen Schaden, der nicht aus einem Sach- oder Personenschaden, sondern direkt aus einem Fehlverhalten resultiert (z. B. wenn Ihr Sohn einen Fehlalarm bei der Feuerwehr auslöst und diese unnötig ausrückt).
  • unechter Vermögensschaden: Der unechte Vermögensschaden ist die Folge eines Sach- oder Personenschadens. Er liegt z. B. vor, wenn ein Geschädigter durch einen Unfall (zeitweise) arbeitsunfähig wird und ihm Gehaltseinbußen drohen.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Die Haftpflichtversicherung deckt weite Teile des alltäglichen Lebens ab. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen der Schutz nicht greift:

Spezielle Risiken absichern

Mit der Privat-Haftpflichtversicherung sichern Sie sich umfassend gegen Alltagsrisiken ab. Spezielle Risiken müssen jedoch separat versichert werden. So sind z. B. Hundehalter in den meisten Bundesländern dazu verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Auch für Hausbauer oder Vermieter lohnt sich der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung. Wir bieten Ihnen umfassenden Versicherungsschutz in allen Lebenslagen:

Häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung.

Nein. Der Begriff "Haftpflicht" bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung, einen verursachten Schaden zu ersetzen. In besonders risikoträchtigen Bereichen schreibt der Gesetzgeber jedoch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingend vor. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen gehören z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter und die Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger. In den meisten Bundesländern sind auch Hundehalter zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung verpflichtet.

Eine Haftpflichtversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, denn sie schützt vor existenziellen Bedrohungen. Sind Sie nicht haftpflichtversichert, haften Sie bei Schäden, die Sie jemand anderem zufügen, mit Ihrem privaten Vermögen. Während kleinen Schäden oftmals unproblematisch sind, können große Schäden richtig teuer werden und Sie auch ein Leben lang zu Zahlungen verpflichten.

Eine private Haftpflichtversicherung können Sie bei uns schon ab 3,80 Euro im Monat abschließen.

Sie möchten Ihren persönlichen Beitrag für eine private Haftpflichtversicherung online berechnen? Kein Problem! Für eine persönliche Beratung können Sie sich an einen DEVK-Berater vor Ort wenden.

Die Haftpflichtversicherung der DEVK leistet auch bei gemieteten oder geliehenen Sachen. Im Komfort-Schutz übernimmt sie Kosten bis 1.000 Euro, im Premium-Schutz sogar bis 10.000 Euro. Im Premium-Schutz leistet die Haftpflichtversicherung zudem bei Schäden an geliehenen medizinischen Geräten und übernimmt die Kosten bis max. 50.000 Euro.

In der Haftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeiten. Stellen Sie heute einen Antrag, kann der Versicherungsschutz schon am nächsten Tag in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass die erste Zahlung Ihres Beitrags fristgerecht erfolgt.

Wann Ihr Versicherungsschutz beginnen soll, liegt bei Ihnen, denn Sie geben bei der Antragsstellung das gewünschte Datum an.

Tipp: Bei einem Versicherungswechsel sollten Sie den Beginn des neuen Vertrags so festlegen, dass er ohne Unterbrechung an die vorherige Versicherung anschließt, damit keine Versicherungslücke entsteht.

Haftpflicht-Verträge werden üblicherweise für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

In bestimmten Fällen besteht auch das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung mit einmonatiger Frist. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein Schadenfall eingetreten ist oder der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne zusätzliche Leistungen anzubieten.

Wenn Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung zur DEVK wechseln wollen, haben Sie hier ganz einfach die Möglichkeit, Ihren individuellen Tarif zu berechnen.

Sie können die Beiträge Ihrer Haftpflichtversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Die Beiträge zur Privat-Haftpflichtversicherung tragen Sie dazu in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Zusätzlich können Sie auch folgende Haftpflichtversicherungen steuerlich geltend machen:

  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Bootshaftpflicht
  • Gewässerschaden-Haftpflicht

Haftpflichtschaden melden

Im Schadenfall ist schnelle Hilfe gefragt. Wir stellen Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite, der Ihre Fragen beantwortet und die Schadenabwicklung organisiert.

Der Schadenservice der DEVK steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie die Online-Schadenmeldung.

Ja. Haben Sie jemandem einen Schaden zugefügt, kann sich der Geschädigte direkt an uns wenden. Es ist jedoch trotzdem erforderlich, dass der Schaden (inklusive genauer Schadenschilderung) auch von Ihnen gemeldet wird.

Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist es u. a. zu prüfen, ob tatsächlich ein Haftungsanspruch besteht. Werden Sie beschuldigt, einen Schaden verursacht zu haben, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe der Schadenersatzforderung entsprochen werden muss.

Nein. Sie müssen und sollten nicht in Vorleistung treten. Ebenso sollten Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Wenn nach Prüfung des Falls geklärt ist, dass Sie für den Schaden haften müssen, zahlen wir dem Geschädigten die Entschädigung aus.

Wir zahlen Entschädigungsleistungen in der Regel direkt an die geschädigte Person.